NEWSID: 657
Datum: 16.01.2024 - 20:32 Uhr | Nordrhein-Westfalen

Schulschließungen durch Unwetterwarnung

Unwetterwarnung für den Regierungsbezirk Köln - Bezirksregierung Köln erlässt Maßnahmen im Regierungsbezirk - Eltern entscheiden über Teilnahme am Unterricht - mögliche schulischen Krisensituation aufgrund der Unwetterereignisse


Unwetterwarnung für den Regierungsbezirk Köln - Bezirksregierung Köln erlässt Maßnahmen im Regierungsbezirk - Eltern entscheiden über Teilnahme am Unterricht - mögliche schulischen Krisensituation aufgrund der Unwetterereignisse:

Datum: 16.01.2024 - 20:32 Uhr
Ort: Wesseling / Rhein-Erft-Kreis / Nordrhein-Westfalen

Unwetterwarnung für den Regierungsbezirk Köln am 16. Januar 2024

Aufgrund der aktuellen Unwetterwarnung hat die Bezirksregierung Köln Maßnahmen für Schulen im Regierungsbezirk erlassen. Die Schulleitungen können entsprechend ihrer organisatorischen und personellen Möglichkeiten Unterricht mit räumlicher Distanz gemäß den Vorgaben des Erlasses einrichten.

Lehrkräfte sind angehalten, unabhängig von dieser Regelung ihren Dienst fortzusetzen, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen. Die Bestimmungen gemäß § 15 ADO sind dabei zu beachten. Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht rechtzeitig erreichen, sollen im Schulgebäude angemessen beaufsichtigt werden. Nach Möglichkeit sollen alternative Unterrichtsformen gemäß den Vorgaben des Erlasses bereitgestellt werden.

Im Falle einer schulischen Krisensituation aufgrund der Unwetterereignisse wird darum gebeten, sich auf dem bekannten Meldeweg für Notfälle an Schulen an die Bezirksregierung zu wenden.

In den kreisfreien Städten Köln und Leverkusen entscheiden die Schulleitungen in Absprache mit den Schulträgern eigenverantwortlich, ob der Präsenzunterricht ausgesetzt wird. Eltern können selbst entscheiden, ob der Weg zur Schule für ihre Kinder zumutbar ist. Sollten Eltern gegen eine Teilnahme am Unterricht entscheiden, ist die Schule umgehend zu informieren.

Bilder aus Wesseling zeigen, dass am 17. Januar mehrere Schulen, darunter die Albert-Schweitzer-Schule und die Schillerschule Keldenich, sowie die städtische Kita und FZ Villa Sonnenschein, alles Sportstätten und Friedhöfe und das Schulschwimmbad Wesseling komplett geschlossen sind, wie die Stadt am Dienstagmittag mitteilte.

Pressemitteilung:
Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes vom 16.01.2024

Sehr geehrte Schulleiterinnen,

sehr geehrte Schulleiter,

laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes vom 16.01.2024 wird das

folgende Unwetterereignis erwartet:

Gefahr des Auftretens von starkem Schneefall

Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zu schulischen Maßnahmen

bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen“ wurde durch

die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln festgelegt, dass das

Unwetter einen geordneten Unterrichtsbetrieb ohne eine Gefährdung

von Schülerinnen und Schülern in Teilen des Regierungsbezirks Köln

nicht zulässt.

In nachstehenden Kreisen / kreisfreien Städten ruht am 17.01.2024

der Präsenzbetrieb an Schulen:

 Stadt Aachen,

 Stadt Bonn,

 Städteregion Aachen,

 Kreis Düren,

 Kreis Euskirchen,

 Kreis Heinsberg,

 Oberbergischer Kreis,

 Rhein-Erft-Kreis,

 Rheinisch-Bergischer Kreis,

 Rhein-Sieg-Kreis

Im Rahmen der organisatorischen und personellen Möglichkeiten

entscheidet die Schulleitung über die Einrichtung von Unterricht mit

räumlicher Distanz entsprechend den Vorgaben in Ziffer 1.3 des o.g.

Erlasses.

Lehrkräfte haben unabhängig von dieser Regelung ihren Dienst

anzutreten oder fortzusetzen, soweit es die Witterungsverhältnisse

zulassen. Es gelten die Bestimmungen gemäß § 15 ADO.

Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den

Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im

Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch

die Schulen und nach Möglichkeit eine Bereitstellung alternativer

Unterrichtsformen gem. Ziffer 1.3 des o.g. Erlasses zu gewährleisten.

Sollte es im Rahmen der Unwetterereignisse zu einer schulischen

Krisensituation kommen, wenden Sie sich bitte auf dem bekannten

Meldeweg für Notfälle an Schulen an die Bezirksregierung.

In den nachfolgend genannten kreisfreien Städten entscheiden die

Schulleitungen in Absprache mit den Schulträgern eigenverantwortlich,

ob der Präsenzunterricht ausgesetzt wird oder nicht:

 Stadt Köln,

 Stadt Leverkusen.

Unbenommen hiervon können Eltern selbst entscheiden, ob der Weg

zur Schule für ihre Kinder zumutbar ist. Sollten sich Eltern gegen eine

Teilnahme am Unterricht entscheiden, so ist die Schule umgehend zu

informieren (BASS 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2 Abs. 2.1).

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Preuss

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