Schulschließungen durch Unwetterwarnung
Unwetterwarnung für den Regierungsbezirk Köln - Bezirksregierung Köln erlässt Maßnahmen im Regierungsbezirk - Eltern entscheiden über Teilnahme am Unterricht - mögliche schulischen Krisensituation aufgrund der Unwetterereignisse
Datum: 16.01.2024 - 20:32 Uhr
Ort: Wesseling / Rhein-Erft-Kreis / Nordrhein-Westfalen
Unwetterwarnung für den Regierungsbezirk Köln am 16. Januar 2024
Aufgrund der aktuellen Unwetterwarnung hat die Bezirksregierung Köln Maßnahmen für Schulen im Regierungsbezirk erlassen. Die Schulleitungen können entsprechend ihrer organisatorischen und personellen Möglichkeiten Unterricht mit räumlicher Distanz gemäß den Vorgaben des Erlasses einrichten.
Lehrkräfte sind angehalten, unabhängig von dieser Regelung ihren Dienst fortzusetzen, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen. Die Bestimmungen gemäß § 15 ADO sind dabei zu beachten. Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht rechtzeitig erreichen, sollen im Schulgebäude angemessen beaufsichtigt werden. Nach Möglichkeit sollen alternative Unterrichtsformen gemäß den Vorgaben des Erlasses bereitgestellt werden.
Im Falle einer schulischen Krisensituation aufgrund der Unwetterereignisse wird darum gebeten, sich auf dem bekannten Meldeweg für Notfälle an Schulen an die Bezirksregierung zu wenden.
In den kreisfreien Städten Köln und Leverkusen entscheiden die Schulleitungen in Absprache mit den Schulträgern eigenverantwortlich, ob der Präsenzunterricht ausgesetzt wird. Eltern können selbst entscheiden, ob der Weg zur Schule für ihre Kinder zumutbar ist. Sollten Eltern gegen eine Teilnahme am Unterricht entscheiden, ist die Schule umgehend zu informieren.
Bilder aus Wesseling zeigen, dass am 17. Januar mehrere Schulen, darunter die Albert-Schweitzer-Schule und die Schillerschule Keldenich, sowie die städtische Kita und FZ Villa Sonnenschein, alles Sportstätten und Friedhöfe und das Schulschwimmbad Wesseling komplett geschlossen sind, wie die Stadt am Dienstagmittag mitteilte.
Pressemitteilung:
Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes vom 16.01.2024
Sehr geehrte Schulleiterinnen,
sehr geehrte Schulleiter,
laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes vom 16.01.2024 wird das
folgende Unwetterereignis erwartet:
Gefahr des Auftretens von starkem Schneefall
Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zu schulischen Maßnahmen
bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen“ wurde durch
die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln festgelegt, dass das
Unwetter einen geordneten Unterrichtsbetrieb ohne eine Gefährdung
von Schülerinnen und Schülern in Teilen des Regierungsbezirks Köln
nicht zulässt.
In nachstehenden Kreisen / kreisfreien Städten ruht am 17.01.2024
der Präsenzbetrieb an Schulen:
Stadt Aachen,
Stadt Bonn,
Städteregion Aachen,
Kreis Düren,
Kreis Euskirchen,
Kreis Heinsberg,
Oberbergischer Kreis,
Rhein-Erft-Kreis,
Rheinisch-Bergischer Kreis,
Rhein-Sieg-Kreis
Im Rahmen der organisatorischen und personellen Möglichkeiten
entscheidet die Schulleitung über die Einrichtung von Unterricht mit
räumlicher Distanz entsprechend den Vorgaben in Ziffer 1.3 des o.g.
Erlasses.
Lehrkräfte haben unabhängig von dieser Regelung ihren Dienst
anzutreten oder fortzusetzen, soweit es die Witterungsverhältnisse
zulassen. Es gelten die Bestimmungen gemäß § 15 ADO.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den
Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im
Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch
die Schulen und nach Möglichkeit eine Bereitstellung alternativer
Unterrichtsformen gem. Ziffer 1.3 des o.g. Erlasses zu gewährleisten.
Sollte es im Rahmen der Unwetterereignisse zu einer schulischen
Krisensituation kommen, wenden Sie sich bitte auf dem bekannten
Meldeweg für Notfälle an Schulen an die Bezirksregierung.
In den nachfolgend genannten kreisfreien Städten entscheiden die
Schulleitungen in Absprache mit den Schulträgern eigenverantwortlich,
ob der Präsenzunterricht ausgesetzt wird oder nicht:
Stadt Köln,
Stadt Leverkusen.
Unbenommen hiervon können Eltern selbst entscheiden, ob der Weg
zur Schule für ihre Kinder zumutbar ist. Sollten sich Eltern gegen eine
Teilnahme am Unterricht entscheiden, so ist die Schule umgehend zu
informieren (BASS 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2 Abs. 2.1).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Preuss
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