Schreckmoment am FMO: Flieger gerät bei Landung im Unwetter in missliche Lage
Großeinsatz am FMO – Maschine aus Antalya nach Unwetter in Notlage - missglückte Landung sorgt für Großeinsatz von Feuerwehr und Rettungskräften - Maschine kommt kurz vor Ende der Landebahn zum Stehen - Passagiere erzählen: "ich hatte richtig Angst", "es hat so doll geblitzt und geregnet", "das war richtig knapp, so knapp!"- zum Glück wurde niemand verletzt - Flugverkehr konnte gegen 03:00 Uhr wieder aufgenommen werden - die genaue Ursache soll nun ermittelt werden
Wir haben mit einigen Passagieren Interviews führen können. Ein Planespotter hat die ganze Situation beobachtet und uns davon berichtet.
Datum: 04.09.2025 - 10:38 Uhr
Ort: Flughafen Münster/Osnabrück / Kreis Steinfurt / Nordrhein-Westfalen
Ein schweres Unwetter mit Blitzen und Starkregen hat am Mittwochabend im Münsterland für erhebliche Probleme gesorgt. Besonders betroffen war der Flughafen Münster/Osnabrück (FMO), wo es zu einem spektakulären Zwischenfall kam.
Eine Maschine der Airline Mavi Gök (Flugnummer 4M351) aus Antalya befand sich im Landeanflug, als sie durch die widrigen Wetterbedingungen offenbar in Schwierigkeiten geriet. Nach der Landung rollte das Flugzeug über das Ende der Landebahn hinaus und kam erst kurz davor zum Stehen. Die Situation löste einen Großeinsatz von Feuerwehr- und Rettungskräften aus dem gesamten Kreisgebiet aus. Sie sicherten die Maschine und betreuten die Passagiere sowie die Crew. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Dennoch entstand Sachschaden: Teile der Befeuerung der Landebahn wurden beschädigt. Der Flugbetrieb am FMO musste daraufhin vorübergehend eingestellt werden, konnte aber gegen 03:00 Uhr in der Nacht wieder aufgenommen werden.
Mehrere Passagiere schilderten die dramatischen Minuten nach der Landung. „Ich hatte richtig Angst“, berichtete ein Fluggast. Eine weitere Passagierin sagte: „Es hat so doll geblitzt und geregnet.“ Andere sprachen davon, dass es „richtig knapp, so knapp“ gewesen sei. Die genaue Ursache des Zwischenfalls wird nun ermittelt.
Pressemitteilung:
Bilder sind honorarpflichtig zzgl. 7% MwSt. Alle Rechte nach Paragraf 2 UrhG vorbehalten.
